RS Vwgh 1994/10/19 94/12/0186

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Veröffentlicht am 19.10.1994
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
64/03 Landeslehrer

Norm

AVG §56;
LDG 1984 §26 Abs6;
LDG 1984 §26 Abs7;
LDG 1984 §26 Abs8;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Besetzungsvorschläge der Schulbehörden des Bundes sind keine Bescheide, obwohl ihnen entweder unmittelbar aufgrund des B-VG oder in Ausführung einer bundesverfassungsrechtlichen Ermächtigung durch den einfachen Landesgesetzgeber

Bindungswirkung - und damit normative Bedeutung - zuerkannt

wird oder zuerkannt werden kann.

Schlagworte

Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Besondere Rechtsgebiete Hochschulen Unterricht KultuswesenOffenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Besondere Rechtsgebiete Dienstrecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994120186.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

27.04.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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