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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §56;Rechtssatz
Besetzungsvorschläge der Schulbehörden des Bundes sind keine Bescheide, obwohl ihnen entweder unmittelbar aufgrund des B-VG oder in Ausführung einer bundesverfassungsrechtlichen Ermächtigung durch den einfachen Landesgesetzgeber
Bindungswirkung - und damit normative Bedeutung - zuerkannt
wird oder zuerkannt werden kann.
Schlagworte
Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Besondere Rechtsgebiete Hochschulen Unterricht KultuswesenOffenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Besondere Rechtsgebiete DienstrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994120186.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
27.04.2010