RS Vwgh 1994/10/19 92/12/0245

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Veröffentlicht am 19.10.1994
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Index

72/13 Studienförderung

Norm

StudFG 1983 §13;
StudFG 1983 §3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/11/18 90/12/0144 1 (hier: Abfertigung einer Versehrtenrente der Mutter)

Stammrechtssatz

Was vom zugeflossenen Einkommen auf Grund allenfalls eingegangener rechtlicher Verpflichtungen dem Vater eines Studenten tatsächlich (zur Lebensführung) übrig bleibt, ist bei der Ermittlung des Einkommens im Sinne des Studienförderungsgesetzes (§ 3, § 4 - § 6 und § 13) ohne Bedeutung (Hinweis E 14.12.1987, 86/12/0116).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992120245.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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