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63/05 ReisegebührenvorschriftNorm
RGV 1955 §6 Abs3;Rechtssatz
§ 6 Abs 3 RGV beschränkt den Gebührenanspruch des Beamten grundsätzlich mit der Höhe der gesamten Reisegebühren, die mit der Benützung der Eisenbahn verbunden wären.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994120249.X02Im RIS seit
20.11.2000