RS Vwgh 1994/10/19 94/12/0249

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Veröffentlicht am 19.10.1994
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Index

63/05 Reisegebührenvorschrift

Norm

RGV 1955 §6 Abs3;

Rechtssatz

§ 6 Abs 3 RGV beschränkt den Gebührenanspruch des Beamten grundsätzlich mit der Höhe der gesamten Reisegebühren, die mit der Benützung der Eisenbahn verbunden wären.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994120249.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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