RS Vwgh 1994/10/20 91/06/0151

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Veröffentlicht am 20.10.1994
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Index

L81705 Baulärm Umgebungslärm Salzburg
L82000 Bauordnung
L82005 Bauordnung Salzburg
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs2;
BauPolG Slbg 1973 §16 Abs3;
BauRallg;

Rechtssatz

Da das Einheben öffentlicher Abgaben (Grundsteuer, Saisontaxen) nicht an das Vorliegen einer Baubewilligung gebunden ist, kann auch ein Grundsteuerbescheid udgl den Nachweis über die Erteilung einer Baubewilligung nicht substituieren.

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittelfreie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1991060151.X03

Im RIS seit

03.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

06.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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