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L81705 Baulärm Umgebungslärm SalzburgNorm
AVG §37;Rechtssatz
Da das Einheben öffentlicher Abgaben (Grundsteuer, Saisontaxen) nicht an das Vorliegen einer Baubewilligung gebunden ist, kann auch ein Grundsteuerbescheid udgl den Nachweis über die Erteilung einer Baubewilligung nicht substituieren.
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittelfreie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1991060151.X03Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
06.08.2009