Index
L82000 BauordnungNorm
AVG §8;Rechtssatz
Einwendungen nach § 5 Abs 1 Stmk GaragenO können nur dann im Bewilligungsverfahren erhoben werden, wenn die Widmungsbewilligung bereits so konkrete Festlegungen für ein später durchzuführendes Baubewilligungsverfahren enthält, daß das Bauvorhaben selbst schon spezifiziert ist (Hinweis jeweils E 14.9.1989, 89/06/0140, 0149, 0150, 0151, 0152, 0153, 0154, 0155).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994060118.X03Im RIS seit
03.05.2001