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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §59 Abs1;Rechtssatz
Für die Bestimmtheit eines baupolizeilichen Auftrages iSd stRsp des VwGH genügt es, wenn sowohl die Schäden als auch die in Aussicht genommenen Sanierungsmaßnahmen dem Spruch des Bescheides aufgrund eines Hinweises auf ein eingeholtes Sachverständigengutachten entnommen werden können (Hinweis E 11.12.1986, 86/06/0205).
Schlagworte
Inhalt des Spruches DiversesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993060258.X01Im RIS seit
03.05.2001