Index
L82000 BauordnungNorm
AVG §8;Rechtssatz
Erst im Baubewilligungsverfahren trifft den Bauwerber die Verpflichtung, ein in seinen Einzelheiten klar umrissenes Projekt darzulegen, weshalb auch erst nach endgültigem Vorliegen der konkreten baulichen Ausgestaltung der Immissionsschutz der Nachbarn nach § 5 Abs 1 Stmk GaragenO durch die Behörde zu prüfen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994060118.X04Im RIS seit
03.05.2001