RS Vwgh 1994/10/20 94/06/0118

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Veröffentlicht am 20.10.1994
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Index

L82000 Bauordnung
L82256 Garagen Steiermark
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
BauRallg;
GaragenO Stmk 1979 §5 Abs1;

Rechtssatz

Erst im Baubewilligungsverfahren trifft den Bauwerber die Verpflichtung, ein in seinen Einzelheiten klar umrissenes Projekt darzulegen, weshalb auch erst nach endgültigem Vorliegen der konkreten baulichen Ausgestaltung der Immissionsschutz der Nachbarn nach § 5 Abs 1 Stmk GaragenO durch die Behörde zu prüfen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994060118.X04

Im RIS seit

03.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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