RS Vwgh 1994/10/20 AW 94/07/0022

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Veröffentlicht am 20.10.1994
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

VwGG §30 Abs2;
WRG 1959 §60;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Zwangsrechtseinräumung - Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid wurden der Bauwerberin die wasserrechtliche Bewilligung zur Verlängerung eines Lawinenablenkdammes erteilt und die für die Verwirklichung dieses Vorhabens erforderlichen Zwangsrechte eingeräumt. Mit ihren Ausführungen legt die belangte Behörde dar, daß der Gewährung der aufschiebenden Wirkung zwingende öffentliche Interessen, nämlich der rasche Schutz inbesondere von Menschen, die durch den Abgang von Lawinen im betroffenen Bereich durch die geplante Verlängerung des Lawinenablenkdammes besser als bisher in ihrem Leben und ihrer Gesundheit geschützt werden können, entgegenstehen. Dem Aufschiebungsantrag war daher - unvorgreiflich der Entscheidung in der Hauptsache - nicht zu entsprechen.

Schlagworte

Zwingende öffentliche Interessen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:AW1994070022.A01

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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