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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VVG §1;Rechtssatz
Bescheide, mit denen eine Befreiung von der Präsenzdienstpflicht verweigert wird, lassen die Rechtsstellung des Wehrpflichtigen unverändert; sie sind daher einer Vollstreckung bzw einem Vollzug nicht zugänglich.
Schlagworte
Nichtvollstreckbare Bescheide VollzugEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994110102.X01Im RIS seit
20.11.2000