RS Vwgh 1994/10/21 94/11/0102

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Veröffentlicht am 21.10.1994
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
43/01 Wehrrecht allgemein

Norm

VVG §1;
VwGG §30 Abs2;
WehrG 1990 §36a Abs1 Z2 idF 1992/690;

Rechtssatz

Bescheide, mit denen eine Befreiung von der Präsenzdienstpflicht verweigert wird, lassen die Rechtsstellung des Wehrpflichtigen unverändert; sie sind daher einer Vollstreckung bzw einem Vollzug nicht zugänglich.

Schlagworte

Nichtvollstreckbare Bescheide Vollzug

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994110102.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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