Index
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art9a Abs3;Rechtssatz
Der Erlassung eines Einberufungsbefehles steht weder der Aufenthalt des Wehrpflichtigen im Ausland noch der Umstand entgegen, daß Anträge auf Befreiung von der Präsenzdienstpflicht anhängig sind, über die noch nicht entschieden wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994110254.X02Im RIS seit
20.11.2000