Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Beachte
Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) im gleichen Sinne erledigt am 21.10.1994 94/11/0195, 94/11/0196 Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 94/11/0194 94/11/0193Rechtssatz
An wen ein Bescheid gerichtet ist, ergibt sich aus dessen
Formulierung, nämlich der Adressierung, dem Spruch und der Zustellverfügung (Hinweis B 18.2.1988, 88/09/0002).
Schlagworte
Inhalt des Spruches Anführung des Bescheidadressaten Bescheidcharakter BescheidbegriffEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994110192.X01Im RIS seit
03.04.2001Zuletzt aktualisiert am
11.07.2008