RS Vwgh 1994/10/21 94/11/0192

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Veröffentlicht am 21.10.1994
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
AVG §59 Abs1;
AVG §62 Abs1;
AVG §63 Abs1;
AVG §66 Abs4;
ZustG §4;
ZustG §5 Abs1;

Beachte

Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) im gleichen Sinne erledigt am 21.10.1994 94/11/0195, 94/11/0196 Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 94/11/0194 94/11/0193

Rechtssatz

Spricht ein Berufungsbescheid zwar nur über die Berufung eines Berufungswerbers ab, ist er aber nach der Zustellverfügung auch

an einen anderen Berufungswerber gerichtet, so wird er auch

letzterem gegenüber erlassen.

Schlagworte

Inhalt des Spruches Anführung des Bescheidadressaten Bescheidcharakter Bescheidbegriff Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Person des Bescheidadressaten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994110192.X03

Im RIS seit

03.04.2001

Zuletzt aktualisiert am

11.07.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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