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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Beachte
Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) im gleichen Sinne erledigt am 21.10.1994 94/11/0195, 94/11/0196 Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 94/11/0194 94/11/0193Rechtssatz
Spricht ein Berufungsbescheid zwar nur über die Berufung eines Berufungswerbers ab, ist er aber nach der Zustellverfügung auch
an einen anderen Berufungswerber gerichtet, so wird er auch
letzterem gegenüber erlassen.
Schlagworte
Inhalt des Spruches Anführung des Bescheidadressaten Bescheidcharakter Bescheidbegriff Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Person des BescheidadressatenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994110192.X03Im RIS seit
03.04.2001Zuletzt aktualisiert am
11.07.2008