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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §63 Abs3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/04/02 90/19/0101 1Stammrechtssatz
Selbst wenn Straferkenntnisse verschiedenen Datums vorliegen, so ist die Berufungsbehörde an das Parteibegehren nach Überprüfung einer gemäß § 63 Abs 3 AVG bestimmt bezeichneten Entscheidung auch dann gebunden, wenn das ergriffene Rechtsmittel sich möglicherweise gegen einen anderen Bescheid (hier: bereits nicht mehr existierenden, unter gleicher Geschäftszahl) richtet
(Hinweis E 18.9.1984, 84/07/0193,0194).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994110173.X01Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
31.05.2010