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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art139 Abs6 zweiter Satz B-VG Art144 Abs1 / AnlaßfallLeitsatz
Anlaßfallwirkung auch bei Anhängigkeit der Beschwerde zum Zeitpunkt des Beginns der nichtöffentlichen Beratung gegebenRechtssatz
Die nichtöffentliche Beratung in den Verordnungsprüfungsverfahren, die zum Erkenntnis V116-132/89, V97-109/90, V112-149/90, führten, fand am 2. März 1990 statt. Die vorliegende Beschwerde war zum Zeitpunkt des Beginns der nichtöffentlichen Beratung schon anhängig; der ihr zugrundeliegende Fall ist somit einem Anlaßfall gleichzuhalten.
Schlagworte
VfGH / AnlaßverfahrenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1990:B1266.1989Dokumentnummer
JFR_10099687_89B01266_01