RS Vfgh 1990/3/13 B1266/89

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Veröffentlicht am 13.03.1990
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Index

10 Verfassungsrecht
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)

Norm

B-VG Art139 Abs6 zweiter Satz B-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall

Leitsatz

Anlaßfallwirkung auch bei Anhängigkeit der Beschwerde zum Zeitpunkt des Beginns der nichtöffentlichen Beratung gegeben

Rechtssatz

Die nichtöffentliche Beratung in den Verordnungsprüfungsverfahren, die zum Erkenntnis V116-132/89, V97-109/90, V112-149/90, führten, fand am 2. März 1990 statt. Die vorliegende Beschwerde war zum Zeitpunkt des Beginns der nichtöffentlichen Beratung schon anhängig; der ihr zugrundeliegende Fall ist somit einem Anlaßfall gleichzuhalten.

Entscheidungstexte

Schlagworte

VfGH / Anlaßverfahren

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1990:B1266.1989

Dokumentnummer

JFR_10099687_89B01266_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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