RS Vwgh 1994/10/21 94/11/0280

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Veröffentlicht am 21.10.1994
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §66 Abs1 litf;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/11/0156 E 20. Februar 1985 RS 2

Stammrechtssatz

Von einer besonderen Rücksichtslosigkeit gegenüber anderen Straßenbenützern kann dann nicht gesprochen werden, wenn zur Tatzeit am Tatort keine anderen Straßenbenützer vorhanden waren. (Hinweis auf E vom 20.4.1979, 1554/78)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994110280.X01

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

17.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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