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90 Straßenverkehrsrecht, KraftfahrrechtNorm
B-VG Art139 Abs1 / Individualantrag StVO 1960 §45 Abs2aLeitsatz
Zurückweisung von Individualanträgen auf Aufhebung des Nachtfahrverbotes für LKW auf bestimmten Straßenzügen; Umweg über den Antrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung zumutbarRechtssatz
Zurückweisung der Individualanträge einzelner Transportunternehmen auf Aufhebung der Verordnungen des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr sowie einzelner Landesregierungen und Bezirkshauptmannschaften, mit denen auf bestimmten Straßenzügen ein Nachtfahrverbot für LKW verhängt wurde.
Nach dem für den vorliegenden Fall anzuwendenden §45 Abs2a StVO 1960 in der Fassung BGBl. 562/1989 besteht die Möglichkeit für die Antragsteller, in einem (auf Antrag der Betroffenen einzuleitenden) Verwaltungsverfahren abzuklären, ob die Voraussetzungen für die Erteilung einer solchen Ausnahmebewilligung vom allgemeinen Fahrverbot gegeben sind. Sind die Voraussetzungen gegeben, so hat die Behörde durch Erteilung der beantragten Bewilligung die sonst für jedermann eintretende Verkehrsbeschränkung für die Antragsteller aufzuheben. Diesen Weg hält der Gerichtshof für zumutbar (vgl. VfSlg. 9740/1983).
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Individualantrag, Straßenpolizei, Fahrverbot, NachtfahrverbotEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1990:V2.1990Dokumentnummer
JFR_10099687_90V00002_01