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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §63 Abs3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1994/06/28 94/11/0154 1Stammrechtssatz
Aus der Wendung allein, es werde "Berufung" erhoben, kann im Hinblick auf den im Beschwerdefall vorliegenden begründeten Berufungsantrag ("Reduzierung des Strafausmaßes in beträchtlichem Umfang") nicht geschlossen werden, dieses Rechtsmittel betreffe den gesamten Inhalt des erstinstanzlichen Straferkenntnisses.
Schlagworte
Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme VerwaltungsstrafrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994110225.X01Im RIS seit
20.11.2000