RS Vwgh 1994/10/24 93/10/0162

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Veröffentlicht am 24.10.1994
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10/07 Verwaltungsgerichtshof
80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §70 Abs4;
ForstG 1975 §70 Abs5;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Durch die Genehmigung einer Satzungsänderung, der kein entsprechender Beschluß der Mitglieder einer Bringungsgenossenschaft zugrunde liegt, wird das einzelne Mitglied in seinem Recht auf Mitwirkung an der Beschlußfassung über solche Satzungsänderungen verletzt.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Rechtsverletzung des Beschwerdeführers Beschwerdelegitimation bejaht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993100162.X06

Im RIS seit

24.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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