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80/02 ForstrechtNorm
ForstG 1975 §1 Abs1;Rechtssatz
Ein forstpolizeilicher Auftrag nach § 172 Abs 6 lit a ForstG 1975 hat zur Voraussetzung, daß es sich bei der betreffenden Fläche um Wald iSd ForstG 1975 handelt. Ist in bezug auf diese Fläche eine Rodungsbewilligung erlassen worden, so kann die Voraussetzung der Waldeigenschaft nur dann zutreffen, wenn die Rodungsbewilligung erloschen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994100097.X01Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
10.03.2017