RS Vwgh 1994/10/24 93/10/0120

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Veröffentlicht am 24.10.1994
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Index

80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §172 Abs6;

Rechtssatz

Aufträge an den Waldeigentümer nach § 172 Abs 6 ForstG 1975 sind auch dann zulässig, wenn nicht dieser selbst die Außerachtlassung der forstrechtlichen Vorschriften zu verantworten hat (Hinweis E 21.5.1981, 3648/80, VwSlg 10463 A/1981).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993100120.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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