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L3 FinanzrechtNorm
B-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall B-VG Art7 Abs1 / Verw.akt Oö Gemeinde-GetränkesteuerGNov ArtIIRechtssatz
Mit dem zweiten Satz des ArtII der Gemeinde-GetränkesteuerG-Novelle 1988 wurde rückwirkend ein neuer Steuertatbestand geschaffen. Indem die Steuerbehörde die damit neu begründete Steuerschuld nicht nur zum Anlaß einer nachträglichen Steuervorschreibung nahm, sondern auch einen Säumniszuschlag vorschrieb, hat sie dem Gesetz - fälschlicherweise - einen verfassungswidrigen Inhalt unterstellt.
Schlagworte
VfGH / Anlaßfall, GetränkesteuerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1990:B201.1989Dokumentnummer
JFR_10099686_89B00201_01