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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1007;Rechtssatz
Beruft sich ein Rechtsanwalt gem § 8 Abs 1 RAO auf die ihm erteilte Vollmacht, so zeigt er damit der Behörde auch die für die betreffende Sache erteilte Zustellvollmacht an, ohne daß es noch einer besonderen Erwähnung oder eines urkundlichen Nachweises derselben bedürfte.
Schlagworte
Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang ZustellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994140104.X02Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
26.01.2009