RS Vwgh 1994/10/25 94/14/0104

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Veröffentlicht am 25.10.1994
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
27/01 Rechtsanwälte
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ABGB §1007;
AVG §10 Abs1;
AVG §10 Abs2;
BAO §83 Abs1;
BAO §83 Abs2;
RAO 1868 §8 Abs1;
ZustG §9 Abs1;

Rechtssatz

Beruft sich ein Rechtsanwalt gem § 8 Abs 1 RAO auf die ihm erteilte Vollmacht, so zeigt er damit der Behörde auch die für die betreffende Sache erteilte Zustellvollmacht an, ohne daß es noch einer besonderen Erwähnung oder eines urkundlichen Nachweises derselben bedürfte.

Schlagworte

Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Zustellung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994140104.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

26.01.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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