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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AlVG 1977 §39;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/02/27 89/08/0200 4 (hier: Zweimaliger negativer Abspruch über den Antrag auf Gewährung der Notstandshilfe)Stammrechtssatz
Hat die Beh in einem neuerlichen Abspruch in derselben Sache bloß die vorangegangene (vom Bf nicht bekämpfte und daher ihm gegenüber rechtskräftige) Entscheidung wiederholt, so wurde dieser durch diese inhaltliche Rechtswidrigkeit in seinen Rechten nicht verletzt (Hinweis E 15.2.1988, 87/08/0040) (hier:
zweimaliger Abspruch über das Bestehen von Sozialversicherungspflicht für denselben Zeitraum).
Schlagworte
Grundsätzliches zur Rechtmäßigkeit und zur Rechtsverletzungsmöglichkeit Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG) Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde Zurückweisung wegen entschiedener SacheEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993080033.X01Im RIS seit
18.10.2001