RS Vwgh 1994/10/25 94/08/0077

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Veröffentlicht am 25.10.1994
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Index

L92059 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe Wien
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
SHG Wr 1973 §10;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 94/08/0078 E 22. November 1994

Rechtssatz

Für die Beurteilung der konkreten Verwertbarkeit von Kraftfahrzeugen iSd § 10 Wr SHG reicht weder die Feststellung des Zeitwerts von Autos einer bestimmten Type und eines bestimmten Baujahres noch jene aus, es sei "im günstigsten Fall" ein Verkaufserlös von bestimmter Höhe je Auto zu erzielen. Vielmehr ist es erforderlich, zu ermitteln, welchen Erlös der Hilfesuchende aus dem Verkauf der KFZ im relevanten Zeitraum hätte erzielen können.

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Verfahrensmangel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994080077.X01

Im RIS seit

13.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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