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L92059 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe WienNorm
AVG §37;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 94/08/0078 E 22. November 1994Rechtssatz
Für die Beurteilung der konkreten Verwertbarkeit von Kraftfahrzeugen iSd § 10 Wr SHG reicht weder die Feststellung des Zeitwerts von Autos einer bestimmten Type und eines bestimmten Baujahres noch jene aus, es sei "im günstigsten Fall" ein Verkaufserlös von bestimmter Höhe je Auto zu erzielen. Vielmehr ist es erforderlich, zu ermitteln, welchen Erlös der Hilfesuchende aus dem Verkauf der KFZ im relevanten Zeitraum hätte erzielen können.
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung VerfahrensmangelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994080077.X01Im RIS seit
13.07.2001