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21/03 GesmbH-RechtNorm
EStG 1972 §31;Rechtssatz
Die auf Grund der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln erworbenen Anteile sind keine durch eine Sacheinlage gemäß § 8 Abs 1 StruktVG erworbenen Anteile. Die durch die Verweisung in Art IV § 2 Abs 2 GmbHÄG 1980 bewirkte Anwendbarkeit des § 3 des Bundesgesetzes BGBl 1966/157 über steuerliche Maßnahmen bei der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln stützt eine gegenteilige Ansicht nicht, weil die verwiesene Vorschrift nur die Verteilung der Anschaffungskosten auf die vor der Erhöhung des Nennkapitals erworbenen Anteilsrechte einerseits und die auf die neuen Anteilsrechte andererseits regelt, also nichts in der Richtung besagt, daß die neuen Anteile jenes Schicksal der alten Anteile teilten, das sich für diese aus § 8 Abs 5 StruktVG ergibt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994140075.X04Im RIS seit
26.11.2001