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L66207 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege TirolNorm
AVG §37;Rechtssatz
Der Einholung eines Gutachtens eines Sachverständigen für Landwirtschaft zur Frage der nach § 2 Abs 1 Tir GSLG zu beachtenden Zweckmäßigkeit der vom Eigentümer des Grundstückes, zu dessen Gunsten die Einräumung eines Bringungsrechtes begehrt wird, ausgeübten Bewirtschaftungsart bedarf es nicht, wenn die vom Eigentümer der in Anspruch genommenen Grundstücke als zweckmäßiger angesehene Bewirtschaftungsweise einen Bringungsnotstand erweisen würde.
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Erheblichkeit des BeweisantragesSachverständiger Entfall der BeiziehungSachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel SachverständigenbeweisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993070157.X04Im RIS seit
27.11.2000Zuletzt aktualisiert am
17.08.2010