RS Vwgh 1994/10/25 92/07/0041

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Veröffentlicht am 25.10.1994
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Index

L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Tirol
80/06 Bodenreform

Norm

FlVfGG §36 Abs1;
FlVfLG Tir 1978 §35 Abs1;
FlVfLG Tir 1978 §35 Abs7;
FlVfLG Tir 1978 §36 Abs1;

Rechtssatz

Enthält die Einladung eines Mitgliedes einer Agrargemeinschaft zu deren Vollversammlung den Hinweis, daß Verkaufsverträge auf dem Gemeindeamt zur Information aufliegen würden und geht diese Einladung dem Mitglied fünf Tage vor der Vollversammlung zu, dann bleibt dem Mitglied damit ausreichend Zeit zur Information, zumal es sich bei den geplanten Verkäufen um keine für das Mitglied völlig neue und unbekannte Angelegenheit handelt, wenn diesbezüglich bereits Grundsatzbeschlüsse der Vollversammlung vorlagen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992070041.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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