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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §10 Abs1;Rechtssatz
Das Stillschweigen des Bf gegenüber den Zustellfehlern (Zustellung an ihn statt an den Rechtsanwalt) bedeutet keine Erklärung (Hinweis E 10.5.1994, 93/14/0140), daß der Bf seinem Rechtsvertreter - abweichend von der Regel, wonach die erfolgte Berufung auf die dem Rechtsanwalt erteilte Vollmacht gem § 8 Abs 1 RAO auch die Zustellbevollmächtigung umfasse - Zustellvollmacht für das Verfahren nicht erteilt habe (Hier: Erlassung des Berufungsbescheides erst durch Überbringung an den Rechtsanwalt durch den Bf, somit nach Erhebung der Säumnisbeschwerde und vor Zustellung der Einleitungsverfügung des VwGH betreffend das Vorverfahren; Beschwerdeverfahren daher gem § 33 Abs 1 VwGG einzustellen.
Schlagworte
Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang ZustellungVerletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - EinstellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994140104.X04Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
26.01.2009