RS Vwgh 1994/10/25 93/07/0049

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Veröffentlicht am 25.10.1994
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §73 Abs2;
VwGG §27;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/07/0151 93/07/0150

Rechtssatz

Die in § 27 VwGG gebrauchte Wendung "in der Sache" bedeutet nicht allein eine meritorische Entscheidung, sondern auch eine Entscheidung rein verfahrensrechtlicher Art. Ausgehend vom Entscheidungsanspruch einer Partei auch auf Zurückweisung eines gestellten Antrages (Hinweis B VS 15.12.1977, 934, 1223/74, VwSlg 9458 A/1977) ist eine Entscheidungspflicht der Behörde über einen auf § 73 Abs 2 AVG gestützten Devolutionsantrag auch für den Fall anzuerkennen, daß dieser Devolutionsantrag zurückzuweisen war (Hinweis E 17.2.1993, 89/12/0074).

Schlagworte

Verletzung der Entscheidungspflicht Allgemein Behördliche AngelegenheitenKassatorische Entscheidung FormalentscheidungAnspruch auf Sachentscheidung Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993070049.X01

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

26.06.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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