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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §73 Abs2;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/07/0151 93/07/0150Rechtssatz
Die in § 27 VwGG gebrauchte Wendung "in der Sache" bedeutet nicht allein eine meritorische Entscheidung, sondern auch eine Entscheidung rein verfahrensrechtlicher Art. Ausgehend vom Entscheidungsanspruch einer Partei auch auf Zurückweisung eines gestellten Antrages (Hinweis B VS 15.12.1977, 934, 1223/74, VwSlg 9458 A/1977) ist eine Entscheidungspflicht der Behörde über einen auf § 73 Abs 2 AVG gestützten Devolutionsantrag auch für den Fall anzuerkennen, daß dieser Devolutionsantrag zurückzuweisen war (Hinweis E 17.2.1993, 89/12/0074).
Schlagworte
Verletzung der Entscheidungspflicht Allgemein Behördliche AngelegenheitenKassatorische Entscheidung FormalentscheidungAnspruch auf Sachentscheidung AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993070049.X01Im RIS seit
12.11.2001Zuletzt aktualisiert am
26.06.2017