RS Vwgh 1994/10/25 92/07/0124

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Veröffentlicht am 25.10.1994
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Index

L66501 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Burgenland
10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §302 Abs1;
FlVfLG Bgld 1970;
FlVfLGNov Bgld 1979 Art2;
VwGG §42 Abs3;
VwGG §63 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/13/0186 E 15. Jänner 1986 RS 2(hier: Änderung des Bgld FlVfLG 1970 durch Nov 1979 und der Flächenwidmung)

Stammrechtssatz

Anlässlich der Fortführung eines Verfahrens durch die belangte Behörde nach einem aufhebenden Erkenntnis des VwGH hat die Behörde

eine inzwischen eingetretene Änderung des Sachverhaltes ebenso wie

eine inzwischen eingetretene Änderung der Rechtslage zu berücksichtigen, also auch den inzwischen eingetretenen Ablauf der Jahresfrist des § 302 Abs 1 BAO (Hinweis E 15.12.1955, 1710/55).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992070124.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

03.02.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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