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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §31;Rechtssatz
Der Verwaltungsgerichtshof hält es in Übereinstimmung mit Helbich (Umgründungen 4, 480 f) und entgegen der von diesem zitierten Meinung Wiesners für überschießend, im Falle der Verletzung des Äquivalenzprizipes durch Zuteilung einer unter dem Verkehrswert der begünstigt eingebrachten Sacheinlage liegenden Beteiligung von einer Unanwendbarkeit des Art III StruktVG auszugehen. Die Unausgewogenheit von Wertzuteilungen (zB bei familienhaften Verhältnissen) läßt nämlich eine Beurteilung der inäquivaltenten Zuweisung von Geschäftsanteilen als Schenkung an Gesellschafter, die Bareinlagen erbracht haben, und damit auch als unentgeltlichen Erwerb iSd § 8 Abs 5 StruktVG durch diese zu.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994140075.X03Im RIS seit
26.11.2001