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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
ABGB §1452;Rechtssatz
Nur die Ersitzung von Teilen eines im Grenzkataster enthaltenen Grundstückes ist nach § 50 VermG ausgeschlossen, nicht andere Erwerbsvorgänge, wie etwa nach § 418 ABGB (Hinweis Angst, Das neue Vermessungsgesetz, ÖJZ 1969, 339).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1992050122.X04Im RIS seit
29.01.2002Zuletzt aktualisiert am
12.05.2010