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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §56;Rechtssatz
Die Ansicht, für eine Kiesgewinnung sei eine wasserrechtliche Bewilligung überhaupt nicht erforderlich, trifft auch für den Fall einer bloßen "Trockenbaggerung" nur für den Zeitraum vor dem Inkrafttreten der WRGNov 1969, BGBl 1969/207, zu. Mit dem Inkrafttreten der WRGNov 1969 wurden aber selbst solche "Trockenbaggerungen" bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 31a Abs 2 WRG idF dieser Novelle selbst dann bewilligungspflichtig, wenn sie schon bestanden, weil Art II WRGNov 1969 keine Übergangsregelung für solche bestehende Anlagen vorsah.
Schlagworte
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2Maßgebende Rechtslage maßgebender SachverhaltEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1992070097.X06Im RIS seit
05.12.2001Zuletzt aktualisiert am
31.12.2008