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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §82 Abs1Leitsatz
Zurückweisung einer Beschwerde als verspätetRechtssatz
Zurückweisung einer Beschwerde als verspätet nach Abweisung des Antrags auf Bewilligung der Verfahrenshilfe; keine neuerliche Einbringung der Beschwerde innerhalb offener Frist.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / FristenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1990:B458.1989Dokumentnummer
JFR_10099685_89B00458_01