RS Vfgh 1990/3/15 B458/89

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Veröffentlicht am 15.03.1990
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Index

10 Verfassungsrecht
10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof

Norm

VfGG §82 Abs1

Leitsatz

Zurückweisung einer Beschwerde als verspätet

Rechtssatz

Zurückweisung einer Beschwerde als verspätet nach Abweisung des Antrags auf Bewilligung der Verfahrenshilfe; keine neuerliche Einbringung der Beschwerde innerhalb offener Frist.

Entscheidungstexte

  • B 458/89
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 15.03.1990 B 458/89

Schlagworte

VfGH / Fristen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1990:B458.1989

Dokumentnummer

JFR_10099685_89B00458_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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