RS Vwgh 1994/10/25 94/08/0209

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Veröffentlicht am 25.10.1994
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §500 idF 1987/609;
ASVG §502 Abs1 idF 1987/609;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/01/16 89/08/0075 2

Stammrechtssatz

Zeiten einer nachweisbaren Arbeitslosigkeit im Ausland iSd zweiten Satzes des § 502 Abs 1 ASVG, die als aus den Gründen des § 500 ASVG veranlaßte Zeiten der Arbeitslosigkeit iSd ersten Satzes gelten, liegen nur dann vor, wenn sie mit einer einen Begünstigungstatbestand bildenden (also aus den Gründen des § 500 ASVG veranlaßten) Auswanderung im unmittelbaren Zusammenhang stehen (Hinweis E 5.11.1958, 255/56).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994080209.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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