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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §59 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/01/19 92/05/0326 1Stammrechtssatz
Auf die Erstreckung der Erfüllungsfrist eines in Rechtskraft erwachsenen baupolizeilichen Auftrages steht niemandem ein Rechtsanspruch zu, weshalb ein derartiger Antrag zurückzuweisen ist (Hinweis E 21.6.1988, 88/05/0133).
Schlagworte
Einwendung der entschiedenen Sache Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der BehördeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994050279.X01Im RIS seit
11.07.2001