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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §59 Abs2;Rechtssatz
Für die Frage der Rechtmäßigkeit der Zurückweisung des Fristverlängerungsansuchens des Bf ist nicht von Bedeutung, ob eine Durchführung der bescheidmäßig aufgetragenen Sanierungsmaßnahmen "im Wege der Ersatzvornahme durch die Baubehörde eine Verletzung des Eigentumsrechtes des Eigentümers des betreffenden Bauwerks bedeuten würde". Der Eigentümer des Bauwerks hätte auch dann keinen Rechtsanspruch auf eine Verlängerung der Frist zur Erfüllung des Instandsetzungsauftrages, wenn die Baubehörde davon auszugehen gehabt hätte, daß der Eigentümer des Bauwerks "wirtschaftlich nicht in der Lage ist, die Arbeitsdurchführung anders als durch Förderungszuschüsse zu finanzieren".
Schlagworte
Ermessen Rechtskraft Besondere Rechtsgebiete BaurechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994050279.X02Im RIS seit
11.07.2001