RS Vwgh 1994/10/28 91/17/0064

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Veröffentlicht am 28.10.1994
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Index

L34007 Abgabenordnung Tirol
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs1 impl;
BAO §167 Abs1 impl;
LAO Tir 1984 §130 Abs1;

Rechtssatz

Offenkundig sind nach der Rechtsprechung des VwGH solche Tatsachen, deren Richtigkeit, der allgemeinen Überzeugung entsprechend, der Behörde als wahr bekannt sind (Hinweis E 25.9.1978, 1959/77; E 20.1.1984, 83/17/0173). Der allgemeinen Überzeugung entsprechend bzw allgemein bekannt sind Tatsachen, von denen zufolge der Lebenserfahrung anzunehmen ist, daß sie jedermann kennt oder doch jedermann ohne jede Schwierigkeit und ohne besondere Fachkenntnisse (Hinweis E 6.11.1972, 743/72, VwSlg 8311 A/1972; E 5.3.1976, 1529/75) bekannt sein könnten (Hinweis E 4.10.1985, 82/17/0021).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1991170064.X03

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

17.12.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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