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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
GewO 1994 §74 Abs2;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Genehmigung einer gewerblichen Betriebsanlage - Die Beschwerde wendet sich gegen eine Auflage der Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Heizanlage. Die Genehmigung ist dadurch in der Weise eingeschränkt, daß von ihr ohne Beachtung der Auflage kein Gebrauch gemacht werden darf. Durch die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung könnte die Bf somit nicht die von ihr angestrebte Rechtsstellung erlangen, die Berechtigung ohne Beachtung der von ihr bekämpften Auflage betreiben zu dürfen (Hinweis B 16.9.1985, AW 85/04/0047).
Schlagworte
Entscheidung über den AnspruchEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:AW1994040052.A01Im RIS seit
11.07.2001