RS Vwgh 1994/10/28 AW 94/04/0052

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Veröffentlicht am 28.10.1994
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §74 Abs2;
GewO 1994 §77 Abs1;
VwGG §30 Abs2;
VwRallg;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Genehmigung einer gewerblichen Betriebsanlage - Die Beschwerde wendet sich gegen eine Auflage der Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Heizanlage. Die Genehmigung ist dadurch in der Weise eingeschränkt, daß von ihr ohne Beachtung der Auflage kein Gebrauch gemacht werden darf. Durch die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung könnte die Bf somit nicht die von ihr angestrebte Rechtsstellung erlangen, die Berechtigung ohne Beachtung der von ihr bekämpften Auflage betreiben zu dürfen (Hinweis B 16.9.1985, AW 85/04/0047).

Schlagworte

Entscheidung über den Anspruch

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:AW1994040052.A01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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