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L37136 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe SondermüllabgabeNorm
AWG Stmk 1990 §16 Abs1;Rechtssatz
§ 16 Abs 4 Stmk AWG 1990 fordert nicht, daß für sogenannte Eigenkompostierer eine andere Grundgebühr festzulegen sei als für die übrigen Anschlußpflichtigen. Eine solche Verpflichtung kann auch nicht aus der Bestimmung des § 16 Abs 1 legcit abgeleitet werden, wobei sich die Gebühren auch an den Grundsätzen der Müllvermeidung zu orientieren haben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1992170199.X04Im RIS seit
25.01.2001