Index
L37136 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe SondermüllabgabeNorm
AWG Stmk 1990 §16 Abs4;Rechtssatz
Die nach § 16 Abs 4 Stmk AWG 1990 in der Müllabfuhrordnung jedenfalls festzulegende Grundgebühr ist offensichtlich zur Deckung der durch die Durchführung der öffentlichen Müllabfuhr als solche entstehenden Generalkosten bestimmt. Die Festsetzung dieser Grundgebühr nach Köpfen in der MüllabfuhrV der Gemeinde Pernegg an der Mur 1991 erscheint nicht unsachlich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1992170199.X06Im RIS seit
25.01.2001