RS Vwgh 1994/10/28 92/17/0199

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Veröffentlicht am 28.10.1994
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L37136 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe Sondermüllabgabe
Müllabfuhrabgabe Steiermark
L82406 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll Steiermark
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/10 Grundrechte
83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

AWG Stmk 1990 §16 Abs4;
B-VG Art7 Abs1;
MüllabfuhrV Pernegg an der Mur 1991 §11 Abs6;
StGG Art2;

Rechtssatz

Die nach § 16 Abs 4 Stmk AWG 1990 in der Müllabfuhrordnung jedenfalls festzulegende Grundgebühr ist offensichtlich zur Deckung der durch die Durchführung der öffentlichen Müllabfuhr als solche entstehenden Generalkosten bestimmt. Die Festsetzung dieser Grundgebühr nach Köpfen in der MüllabfuhrV der Gemeinde Pernegg an der Mur 1991 erscheint nicht unsachlich.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992170199.X06

Im RIS seit

25.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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