RS Vwgh 1994/10/28 92/17/0199

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Veröffentlicht am 28.10.1994
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L37136 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe Sondermüllabgabe
Müllabfuhrabgabe Steiermark
L82406 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll Steiermark
83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

AWG Stmk 1990 §10 Abs3;
MüllabfuhrV Pernegg an der Mur 1991 §6 Abs6;
MüllabfuhrV Pernegg an der Mur 1991 §6 Abs8;

Rechtssatz

Nach der Vorschrift des § 10 Abs 3 Stmk AWG 1990 bzw des § 6 Abs 8 der MüllabfuhrV der Gemeinde Pernegg an der Mur 1991 ist über begründeten Antrag des Anschlußpflichtigen die Zahl der Müllbehälter der Menge des tatsächlich anfallenden Hausmülls anzupassen. Damit ist sichergestellt, daß die Tatsache einer allfälligen Eigenkompostierung auf diesem Wege berücksichtigt werden kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992170199.X07

Im RIS seit

25.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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