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L37136 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe SondermüllabgabeNorm
AWG Stmk 1990 §10 Abs3;Rechtssatz
Nach der Vorschrift des § 10 Abs 3 Stmk AWG 1990 bzw des § 6 Abs 8 der MüllabfuhrV der Gemeinde Pernegg an der Mur 1991 ist über begründeten Antrag des Anschlußpflichtigen die Zahl der Müllbehälter der Menge des tatsächlich anfallenden Hausmülls anzupassen. Damit ist sichergestellt, daß die Tatsache einer allfälligen Eigenkompostierung auf diesem Wege berücksichtigt werden kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1992170199.X07Im RIS seit
25.01.2001