RS Vwgh 1994/10/28 92/17/0199

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Veröffentlicht am 28.10.1994
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L37136 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe Sondermüllabgabe
Müllabfuhrabgabe Steiermark
L82406 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll Steiermark

Norm

AWG Stmk 1990 §3 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Das Stmk AWG 1990 versteht unter dem Wort "Abfallvermeidung" in seinem § 3 Abs 1 Z 1, daß das Abfallaufkommen zur Schonung der Rohstoffreserven und Energiereserven und der Umwelt sowie zur Einsparung von Deponievolumen so gering wie möglich zu halten ist, das heißt, daß sich das Ziel der Abfallvermeidung keineswegs auf den auch im Wege der Eigenkompostierung entsorgbaren Biomüll beschränkt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992170199.X05

Im RIS seit

25.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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