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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §20 Abs1 Z2;Rechtssatz
Werden Teile von mit einem PKW im Zusammenhang stehende Ausgaben dem Abzugsverbot des § 20 EStG 1972 unterworfen, so läßt sich daraus nicht ableiten, daß entsprechende mit diesem PKW im Zusammenhang stehende Einnahmen außer Ansatz gelassen werden müssen, da es sich bei diesen Einnahmen zur Gänze um Betriebseinnahmen handelt, während die Anschaffungskosten des PKW nur insoweit betrieblich veranlaßt sind, als sie nicht wegen ihres Charakters als Repräsentationsaufwendungen dem Abzugsverbot des § 20 EStG 1972 unterliegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1992150228.X02Im RIS seit
20.11.2000