RS Vwgh 1994/11/3 92/15/0228

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Veröffentlicht am 03.11.1994
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §20 Abs1 Z2;
EStG 1972 §20 Abs1 Z3;
EStG 1972 §4 Abs4;
EStG 1988 §20 Abs1 Z2;
EStG 1988 §20 Abs1 Z3;
EStG 1988 §4 Abs4;

Rechtssatz

Werden Teile von mit einem PKW im Zusammenhang stehende Ausgaben dem Abzugsverbot des § 20 EStG 1972 unterworfen, so läßt sich daraus nicht ableiten, daß entsprechende mit diesem PKW im Zusammenhang stehende Einnahmen außer Ansatz gelassen werden müssen, da es sich bei diesen Einnahmen zur Gänze um Betriebseinnahmen handelt, während die Anschaffungskosten des PKW nur insoweit betrieblich veranlaßt sind, als sie nicht wegen ihres Charakters als Repräsentationsaufwendungen dem Abzugsverbot des § 20 EStG 1972 unterliegen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992150228.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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