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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §80;Rechtssatz
Wurde in einem mängelfreien Verfahren festgestellt, daß der Geschäftsführer - ohne eine rechtmäßige Grundlage für eine vorrangige Befriedigung - Gesellschaftsschulden aus Gesellschaftsmitteln befriedigt, die Abgabenschulden jedoch unberichtigt gelassen oder bei der Aufteilung der vorhandenen Mittel benachteiligt hat, so trifft den Geschäftsführer eine Haftungspflicht (Hinweis: E 13.3.1990, 89/08/0198).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993150010.X03Im RIS seit
11.07.2001