RS Vwgh 1994/11/3 93/15/0010

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Veröffentlicht am 03.11.1994
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §80;
BAO §81;
BAO §9 Abs1;

Rechtssatz

Wurde in einem mängelfreien Verfahren festgestellt, daß der Geschäftsführer - ohne eine rechtmäßige Grundlage für eine vorrangige Befriedigung - Gesellschaftsschulden aus Gesellschaftsmitteln befriedigt, die Abgabenschulden jedoch unberichtigt gelassen oder bei der Aufteilung der vorhandenen Mittel benachteiligt hat, so trifft den Geschäftsführer eine Haftungspflicht (Hinweis: E 13.3.1990, 89/08/0198).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993150010.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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