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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
KStG 1988 §5 Z10;Rechtssatz
Sanierungsfälle gemäß § 7 Abs 1 letzter Satz WGG sind Fällen, in denen begünstigte Wohnungen errichtet werden, von Gesetzes wegen gleichzuhalten. Deshalb erfüllt die Sanierung (der Umbau) von Räumen zur Schaffung eines Kindergartens, der anschließend vermietet wird, dann den Tatbestand des § 7 Abs 3 Z 2 WGG, wenn die Nutzfläche aller Geschäftsräume des Bauvorhabens ein Drittel der Gesamtnutzfläche nicht übersteigt, oder, falls ein dieses Maß übersteigender Anteil an den Geschäftsräumen baubehördlich vorgeschrieben ist, die Nutzflächen der Wohnungen überwiegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1992150227.X02Im RIS seit
12.11.2001