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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
KStG 1988 §5 Z10;Rechtssatz
Wird ein Kindergarten von einer nach dem WGG als gemeinnützig anerkannten Bauvereinigung durch Umwidmung von Räumen im Zuge einer Sanierung gemäß § 7 Abs 1 letzter Satz dieses Gesetzes errichtet und erfolgt nicht eine (überwiegende) Verwendung des Kindergartens für die Benützer der von der gemeinnützigen Bauvereinigung errichteten Wohnungen, sondern eine Vermietung des Kindergartens, so liegt keine "Gemeinschaftseinrichtung" iSd § 7 Abs 3 Z 4 und des § 7 Abs 2 WGG vor (Hinweis: E 12.9.1989, 89/14/0083, 0084; E 21.6.1994, 90/14/0116, 0117).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1992150227.X01Im RIS seit
12.11.2001