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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §80;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1991/01/21 90/15/0055 2Stammrechtssatz
Der zur Haftung herangezogene Geschäftsführer hat, um seine Haftung auszuschließen, darzutun, daß er die Abgabenforderungen bei der Verfügung über die vorhandenen Mittel nicht benachteiligt hat (Hinweis E 25.6.1990, 89/15/0063).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993150010.X02Im RIS seit
11.07.2001