RS Vwgh 1994/11/3 93/15/0010

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Veröffentlicht am 03.11.1994
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §80;
BAO §81;
BAO §9 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/01/21 90/15/0055 2

Stammrechtssatz

Der zur Haftung herangezogene Geschäftsführer hat, um seine Haftung auszuschließen, darzutun, daß er die Abgabenforderungen bei der Verfügung über die vorhandenen Mittel nicht benachteiligt hat (Hinweis E 25.6.1990, 89/15/0063).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993150010.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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