RS Vwgh 1994/11/3 94/18/0585

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Veröffentlicht am 03.11.1994
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

B-VG Art140;
FrG 1993 §18 Abs2;

Rechtssatz

Der Verwaltungsgerichtshof sieht keine Veranlassung zur Einleitung eines Gesetzesprüfungsverfahrens beim Verfassungsgerichtshof hinsichtlich des Wortes "insbesondere" im § 18 Abs 2 FrG 1993, zumal der Fremde dieses Anliegen bereits selbst - erfolglos - an den Verfassungsgerichtshof herangetragen hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994180585.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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