RS Vwgh 1994/11/4 94/16/0020

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.11.1994
beobachten
merken

Index

32/06 Verkehrsteuern
98/01 Wohnbauförderung

Norm

GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;
WFG 1984 §2 Z3;

Rechtssatz

Kleinstwohnungen (hier Kellerräumlichkeiten, die zusammen eine Nutzfläche von 23,08 m2 aufweisen) sind zur dauernden Befriedigung des Wohnbedürfnisses eines Durchschnittarbeiters oder einer Arbeiterfamilie nicht geeignet (Hinweis E 18.10.1984, 83/16/0155).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994160020.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten