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32/06 VerkehrsteuernNorm
GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;Rechtssatz
Kleinstwohnungen (hier Kellerräumlichkeiten, die zusammen eine Nutzfläche von 23,08 m2 aufweisen) sind zur dauernden Befriedigung des Wohnbedürfnisses eines Durchschnittarbeiters oder einer Arbeiterfamilie nicht geeignet (Hinweis E 18.10.1984, 83/16/0155).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994160020.X02Im RIS seit
20.11.2000